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- Erstellungsdatum 22. Oktober 2019
- Zuletzt aktualisiert 22. Oktober 2019
Persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie des KDG verarbeitet, genutzt und gespeichert. Die Entscheidung zur Veröffentlichung personenbezogenen Daten muss freiwillig geschehen. Das Einverständnis kann nach § 8 KDG ohne nachteilige Folgen verweigert bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
Wir stellen Ihnen hier eine Textvorlage für eine Einverständniserklärung zur Weiterbearbeitung zur Verfügung.
Kursiv gesetzte Textteile müssen Sie bearbeiten. Dazu gehört der Kopfteil auf der ersten Seite. Diese erste Seite soll der/die Einverständnisgebende behalten.
Die zweite und dritte Seite ist die eigentliche Einverständniserklärung.
Auf der zweiten Seite finden Sie die Einverständniserklärung, die Sie gemeinsam mit dem/der Einverständnisgebenden (und eventuell einem Betreuer oder einer Betreuerin) bearbeiten. Dabei können Fragen und Zusammenhänge erklärt werden. Die einzelnen Punkten müssen von Ihnen so konkret wie möglich vorbereitet werden. Beispielsweise darf im ersten Punkt die Internetadresse der Homepage Ihrer Pfarrei stehen. Es reicht nicht, wenn dort einfach nur "Homepage der Pfarrei" steht. Nur so wird die Einverständniserklärung verbindlich. Alle Beteiligten sollen genau wissen, worauf sie sich einlassen.
Die dritte Seite soll die Rückseite der Einverständniserklärung sein. Dort können Sie Kontaktdaten notieren.
Es ist gesetzlich geregelt, dass der Ort, an dem die Einverständniserklärung aufbewahrt wird, geschützt ist und bekannt ist.
Datei | Aktion |
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1571761323wpdm_einfache Einverständniserklärung für die Nutzung von Fotos.pdf | Download |