Menschen mit geistiger Behinderung haben nun auch durch den Gesetzgeber ein Recht auf Begleitung ins Krankenhaus.
Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung: G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen
![Röntgenbild einer Hand, das vor ein Fenster gehalten wird. Die Finger bilden das Zeichen für "exzellent".](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img,w_912,h_1140/https://inklusiv.bistum-essen.de/wp-content/uploads/2022/11/owen-beard-DK8jXx1B-1c-unsplash-scaled.jpg)
Menschen mit geistiger Behinderung haben nun auch durch den Gesetzgeber ein Recht auf Begleitung ins Krankenhaus.