Wir hätten gern Toiletten

Am kommenden Wochenende sind in den Bistümern in NRW Wahlen für Mitwirkungsgremien in den Pfarreien. Aus diesem Anlaß schreiben wir (wie es in der Politik ja auch passiert), was wir uns von den Mitwirklungsgremien wünschen.
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Für PGR- und KV-Wahlen gibt es keinen Wahlkampf. Darum wird vor der Wahl auch nicht über Themen gestritten – auch nicht über Inklusion.

Wir möchten den Anlass trotzdem nutzen, um auf einige Themen aufmerksam zu machen, die uns beschäftigen. Heute geht es um Toiletten.

Unsere Kirchen haben in der Regel keine Toiletten für die Öffentlichkeit. Manchmal gehört ein Gemeindesaal zu der Kirche, dann gibt es dort eine Toilette, weil dort auch Ausschank und Saalvermietung stattfinden. Aber die wenigsten Toiletten entsprechen der DIN 18040-1. In manchen Gemeinden achtet der KV bereits auf solche baulichen Mindestanforderung, die der Gesetzgeber regelt. Aber wo kein Mensch die Stimme erhebt, passiert auch nichts.

Menschen mit Gebehinderung, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, brauchen eine behindertengerechte Toilette. Die muss einen Raum von mindestens 2 mal 2,5 m haben, denn mit den Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator) muss ein Wenden und Manövrieren in der geschlossenen Toilette möglich sein. Die Tür soll nach außen öffnen. Das spart Platz. Alles das und mehr Hinweise finden Sie auf der Website nullbarriere.de, die alle relevanten Informationen rund ums Wohnen und Bauen zur Verfügung stellt. Letztendlich brauchen Menschen mit Behinderung aber auch Fürsprecher oder sind selber Teil der Mitwirkungsgremien in den Pfarreien.

Wir wünschen allen frisch Gewählten der Pfarrgemeinderäte und der Kirchenvorstände in NRW einen guten Start in ihr Amt und stehen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es um Inklusion geht.

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