Caritas-Werkstatträte fordern: Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln finanzieren

Rotes Kreuz, aus deren Kreuzungspunkt je drei rote Wellen nach außen gehen.

Caritas-Werkstatträte starten Petition an den Deutschen Bundestag.

Pressemitteilung

Düsseldorf – Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte von Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Darin fordern die Räte, dass der Grundbetrag beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorübergehend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Darum geht es:

Bislang müssen die Werkstätten diesen – gesetzlich festgelegten – Grundbetrag selbst erwirtschaften. Da der Grundbetrag zuletzt mehrfach angehoben wurde, fehlen vielen Werkstätten die Mittel, um ihren Beschäftigten den sogenannten Steigerungsbetrag, der je nach Leistung individuell festgelegt wird, zu zahlen. Viele Werkstätten stehen aufgrund der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges unter erhöhtem wirtschaftlichen Druck. Betroffen sind davon letztendlich viele Beschäftigte in den Werkstätten, die zudem auch mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind.

Zwar hat die Bundesregierung eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten angekündigt. Doch die dazu in Auftrag gegebene Entgeltstudie liegt noch nicht vor. Sie wird für September erwartet, danach beginnt erst das Gesetzgebungsverfahren für eine Reform. Mit der Petition zur Finanzierung des Grundbetrags aus öffentlichen Mitteln erhoffen sich die Caritas-Werkstatträte eine Beschleunigung des Verfahrens und eine vorübergehende Entlastung der Werkstätten, damit diese wieder einen leistungsgerechten Steigerungsbetrag an die Beschäftigten auszahlen können.

Die Petition

Um das Anliegen in einer öffentlichen Anhörungssitzung des Bundestages darstellen zu können, müssen mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt werden. “Natürlich wissen wir nicht, ob unsere Forderung umgesetzt wird”, sagt Jürgen Kröger vom Lenkungskreis der Caritas-Werkstatträte NRW. “Wir sollten aber unser Bestes geben, damit das geschieht. Wer sein Bestes gibt, kann am Ende auch verlieren. Aber wer nichts tut, der hat schon verloren”, appelliert Kröger. Die Petition kann noch bis zum 6. September gezeichnet werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten für behinderte Menschen wurde 2002 gegründet. Sie führt die Interessenvertreter*innen der Werkstattbeschäftigten in NRW zusammen. Im Rahmen von Selbstvertretung können die Delegierten hier in den Angelegenheiten, die die Caritas-Werkstätten-Verordnung vorsieht, für ihre Gremien sprechen und sich miteinander austauschen.

Hinweis: Die Petition trägt die Nummer 154313 (siehe unten).
Petition online: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_24/Petition_154313.html

Webpräsenz der Caritas-Werkstatträte: ogy.de/oonq

Autor Markus Lahrmann

Downloads

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Petition 154313

Eine Petiton der LAG der Werkstatträte von Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Titel “Hilfe für Menschen mit Behinderung – Vorübergehende Finanzierung derGrundbeträge in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausöffentlichen Mitteln” zum Download als PDF-Dokument.

PDF | 51,2 KB

Unterschriftenliste zur Petition

Die Unterschriftenliste zur Petition 154313 mit dem Titel “Hilfe für Menschen mit Behinderung – Vorübergehende Finanzierung derGrundbeträge in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausöffentlichen Mitteln” zum Download als PDF-Dokument.

PDF | 167,9 KB

Informationen zur Petition (in einfacher Sprache)

Informationen zur Petition 154313 in einfacher Sprache zum Download als PDF-Dokument.

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