Mund-Nase-Schutz für die Beachtung von DGS

Bastelanleitung für einen DGS-kombatiblen Mund-Nase-Schutz. Aber ob das funktioniert?
mit Gebärdensprachdolmetscherin

Menschen, die normalerweise mit DGS kommunizieren, können durch die aktuelle Vorschrift, eine Schutzmaske tragen zu sollen, ein Problem. Wie sollen wir DGS kommunizieren?

Wir diskutieren in den Sozialen Medien, was geht und was nicht. Wie denken Sie darüber?

Leserbrief zu den Berichten in der SZ zu der geplanten Maskenpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Veröffentlichung meines nachfolgenden Leserbriefes.

In mehreren Bundesländern wird – den Berichten in der SZ zufolge – eine Pflicht zur Nutzung von Masken diskutiert; in Sachsen und Bayern wurden bereits entsprechende Festlegungen erlassen. Hiermit mache ich darauf aufmerksam, dass eine Maskenpflicht sehr erhebliche Nachteile für Menschen mit Hörbehinderungen bei der Kommunikation zur Folge hat.

Es muss berücksichtigt werden, dass hochgradig schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen (etwa 7 Millionen Menschen in Deutschland) das Gesprochene vom Munde absehen müssen. Obwohl nur etwa 30% des Gesagten sicher durch Mundabsehen erkannt werden kann, ist diese Hilfe bei der Kommunikation mit anderen Menschen wichtig und unverzichtbar. Eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes verhindert das Mundabsehen und diskriminiert somit die betroffenen Menschen in einem nicht erträglichen Ausmaß.

Dies gilt vor allem bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten. Es ist zwingend notwendig, dass hörgeschädigte PatientInnen vollständig über Diagnose und Therapie informiert werden, was bei Nutzung eines Mundschutzes nicht möglich ist. Zusätzlich ist anzumerken, dass die Fernseher in den Bettenzimmern von Krankenhäusern oft nicht in der Lage sind, Untertitel zu empfangen und so dem Informationsrecht der hörgeschädigten PatientInnen entgegenstehen.

Daher kann eine Pflicht zum Tragen von Masken nur dann gerechtfertigt sein, wenn diese durchsichtig sind und das Mundabsehen ermöglichen.

Es muss auch daran gedacht werden, dass eine Maskenpflicht potenzielle Straftäter*Innen begünstigt, die nicht mehr erkannt werden können. „Er/ Sie trug einen gepunkteten Mundschutz“ ist keine hilfreiche Täterbeschreibung.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Erdmann

Dipl.-Ing. Rolf Erdmann
Linzer Str. 4 * 30519 Hannover
Tel.: 0511/ 8 38 65 23
E-Mail: erdmann.rolf@gmx.de
DEUTSCHER SCHWERHÖRIGENBUND Landesverband Niedersachsen e. V.


Bastelanleitung auf der Website der Stadt Münster

Maske mit Sichtschutz und andere Bastelanleitungen: https://www.muenster.de/corona_infektionsschutz.html


Pressemitteilung 03/2020

Gehörlosen Bund

Das Verwenden von Mund-Nase-Masken ohne und mit Sichtfenster erschwert die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen.

Die Möglichkeiten der Kommunikation müssen vielfältiger sein!

Zum Schutz vor einer Infektion durch das Coronavirus machen inzwischen alle Bundesländer das Tragen von Mund-Nase-Masken zur Pflicht, z. B. in Bussen, Bahnen und Geschäften.
Uns haben hierzu viele Presseanfragen erreicht, z. B.: Sind Gehörlose durch Masken benachteiligt, weil sie dann nicht von den Lippen lesen können? Was bedeuten die Masken für die alltägliche Kommunikation von Gehörlosen? Auch fragen immer mehr gehörlose und stark schwerhörige Menschen nach Empfehlungen für Masken, die ihrem Kommunikationsbedürfnis entgegen kommen.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. vertritt vor allem die Interessen der Gehörlosen, d. h. der gebärdensprachigen Menschen mit Hörbehinderung. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 als eigenständige und vollwertige Sprache gesetzlich anerkannt.
Das „Lippenlesen“, welches eine Maske mit Sichtfenster ermöglichen sollte, spielt für Gehörlose nur eine stark untergeordnete Rolle. „Lippenlesen“ ist sehr anstrengend und führt häufig zu Missverständnissen, denn selbst unter optimalen Bedingungen sind nur etwa 30 % des Gesprochenen bzw. der Laute anhand der Lippenbewegungen des Sprechers visuell wahrnehmbar – 70 % müssen erraten werden! Viele Mundbewegungen sind sich sehr ähnlich,
z. B. „Mutter“ und „Butter“ oder „aus“ und „Haus“. Vor allem in angespannten Situationen (Arztbesuch, Klinikbesuch) ist es unmöglich, allein über das Lippenlesen alles zu verstehen.
In der Praxis haben Masken mit Sichtfenster zudem den Nachteil, dass die Fenster durch die Atemluft schnell beschlagen. Dann ist der Mund ohnehin schlecht zu sehen. Alternativ hierzu werden aktuell auch immer wieder durchsichtige Voll-Gesichtsschutz-Masken angesprochen bzw. von Händlern angeboten. Auch hier ergibt sich ein störendes Beschlagen durch die Atemluft, das die Ablese Qualität deutlich herabsetzt. Mehr noch aber enthalten diese Masken u. a. PVC, das z. B. von den Verbraucherzentralen als gesundheitsschädlich eingestuft wird.
Die Mund-Nase-Masken mit Sichtschutz oder aus komplett durchsichtigem Material werden aus den genannten Gründen vom Deutschen Gehörlosen-Bund nur unter Vorbehalt empfohlen. Die Entscheidung zur Nutzung dieser nur sehr begrenzten Hilfsmittel bleibt letztlich jedem gehörlosen und hörbehinderten Menschen entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen selbst überlassen.
Bestehen bleibt die Tatsache, dass die Kommunikation für gehörlose und hörbehinderte Menschen mit einer/m Gesprächspartner/-in, der/die einen durchsichtigen oder undurchsichtigen Mund-Nase-Schutz trägt, stark erschwert ist.
Damit wollen wir aber keineswegs jenen Menschen mit Hörbehinderung widersprechen, die eine Mund-Nase-Maske mit Sichtschutz als hilfreich erachten: In der Gruppe der Menschen mit Hörbehinderung (von leichtgradig schwerhörig bis zu gehörlos) gibt es unterschiedliche, individuelle kommunikative Bedarfe, und manch eine/r profitiert stark vom Mundbild und somit womöglich auch etwas von einer Maske mit Sichtschutz. Wir können daher nur fordern: Es sollte jedes Hilfsmittel, welches Menschen mit einer Hörbehinderung bei der Kommunikation mit ihrem Umfeld unterstützt, aufgegriffen und angewandt werden. Wir vom Deutschen Gehörlosen-Bund e. V. stehen für Bilingualität, d. h. für ein Leben mit Deutscher Gebärdensprache und deutscher Sprache (in Laut- bzw. Schriftsprache). Jeder Weg zu gelingender Kommunikation wird von uns unterstützt.
Auch das Verwenden von Stift und Papier (schriftliche Kommunikation) ist eine hilfreiche und praktische Möglichkeit für die Kommunikation, weiterhin gibt es Spracherkennungsprogramme als App auf dem Smartphone, die im Alltag anwendbar sind. Alternativ bzw. ergänzend kann bei kurzen Gesprächen das Herunterziehen des Mund-Nase-Schutzes unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln helfen.
Für essenzielle und (vor allem in Corona-Zeiten lebens-) wichtige Gespräche, etwa mit medizinischem Personal, fordern wir jedoch, dass Dolmetscher/-innen für DGS und Deutsch über den Vermittlungsdienst Tess oder über Videotelefonie bzw. Webcam, mit iPad, Smartphone oder Laptop einbezogen werden. Wenn Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegekräfte FFP2- oder FFP3-Masken tragen, stellt sich die Frage des Sichtfensters ohnehin nicht.
Mit einer/m gebärdensprachkompetenten Gesprächspartner/in ist dagegen die Kommunikation in Gebärdensprache auch mit Schutzmaske (mit oder ohne Sichtschutz) weitestgehend möglich, weil die Gebärdensprache aus manuellen Komponenten (Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung) und nichtmanuellen Komponenten (Mimik, Mundbild, Mundgesten, Kopf- und Oberkörperhaltung, Blickrichtung) besteht. Über eine Distanz von zwei, fünf oder zehn Metern ist die Kommunikation per Gebärdensprache relativ problemlos möglich, selbst durch Glasscheiben oder Fenster.
Über den Bundesverband
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. versteht sich als sozial- und gesundheitspolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gebärdensprachgemeinschaft, also der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung, die sich in derzeit 26 Mitgliedsverbänden mit ca. 28.000 Mitgliedern, darunter 16 Landesverbänden und zehn bundesweiten Fachverbänden, zusammengeschlossen haben. Insgesamt zählen dazu mehr als 600 Vereine. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von Gehörlosen durch den Abbau von kommunikativen Barrieren und die Wahrung von Rechten, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Pressekontakt

Daniel Büter
Referent für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: d.bueter@gehoerlosen-bund.de   

1 Gedanke zu „Mund-Nase-Schutz für die Beachtung von DGS“

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